Wechsel von der Grundschule an die weiterführende Schule in Berlin im Schuljahr 2026/2027 – was Eltern jetzt wissen müssen
Rund 30.000 Schülerinnen und Schüler der Berliner Grundschulen wechseln im Schuljahr 2026/2027 auf eine weiterführende Schule. Für Eltern stellt sich damit eine Reihe grundlegender Fragen: Welche Schulform ist geeignet? Welche Fristen gelten? Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind beim Übergang zu beachten? Der folgende Überblick fasst die wichtigsten Informationen zusammen und soll Eltern eine verlässliche Orientierung für die anstehenden Entscheidungen geben.
Welche Schulformen kommen in Betracht?
Nach der Grundschule können Schülerinnen und Schüler in Berlin eine Gemeinschaftsschule, eine Sekundarschule, eine Integrierte Sekundarschule (ISS) oder ein Gymnasium besuchen. Die Wahl der Schulform erfolgt in Abstimmung mit der Förderprognose der Grundschule, ist jedoch rechtlich nicht vollständig vorgegeben. Eltern treffen die Entscheidung, müssen dabei aber die geltenden Aufnahme- und Auswahlkriterien berücksichtigen.
Anmeldezeiträume für das Schuljahr 2026/2027
Für den Übergang in die 7. Jahrgangsstufe einer weiterführenden Schule erfolgt die Anmeldung berlinweit im Zeitraum
vom 5. bis 12. März 2026.
Für den Erstwunsch an einem grundständigen Gymnasium (Aufnahme bereits ab Klassenstufe 5) gilt ein gesonderter Zeitraum:
vom 10. bis 13. Februar 2026.
Eltern sollten diese Fristen unbedingt einhalten, da verspätete Anmeldungen die Chancen auf einen gewünschten Schulplatz erheblich mindern können.
Probeunterricht am Gymnasium
Schülerinnen und Schüler der 6. Klassenstufe, deren Notensumme in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache aus zwei Halbjahren über 14 liegt, können grundsätzlich nicht direkt auf ein Gymnasium wechseln. Möchten Eltern dennoch einen Wechsel auf ein Gymnasium erreichen, ist die Teilnahme am Probeunterricht erforderlich.
Die Anmeldung zum Probeunterricht erfolgt am 9. oder 10. Februar 2026. Der konkrete Termin wird vom zuständigen Schulamt oder vom jeweiligen Gymnasium mitgeteilt. Der Probeunterricht ersetzt künftig das frühere Probejahr am Gymnasium.
Hinweis
Die dargestellten Fristen und Verfahren gelten für das Schuljahr 2026/2027. Änderungen durch Verwaltungsvorgaben oder rechtliche Anpassungen sind nicht ausgeschlossen.
Im nächsten Schritt ist zu klären, unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel auf ein Gymnasium möglich ist und welche Bedeutung dem Probeunterricht zukommt.
Selbstverständlich können Sie sich im Rahmen einer Beratung auch an Rechtsanwalt Koehn wenden.
Bitte denken Sie daran, dass Rechtsanwalt Koehn nur eine Familie in jedem Jahr für dieselbe Schule bzw. denselben Jahrgang einer Schule vertritt und sich die Vormerkliste in der Kanzlei Koehn für bestimmte übernachgefragte Schulen in Berlin oft schon vor der Anmeldung und dann bei Versand der Ablehnungsbescheide sehr schnell füllt.